21.09.2009

Gesetzestexte im Staatsexamen – Schönfelder oder Nomos Gesetze?

Seit einiger Zeit sind auch die Nomos-Gesetze von den Landesjustizprüfungsämtern für die erste  juristische Staatsprüfung zugelassen (siehe z.B. hier für LJPA BW), weshalb ein Vergleich lohnt, welche Unterschiede es zu dem dicken roten Klotz, dem “Markenzeichen aller Juristen”, dem Schönfelder gibt.

1. Der Schönfelder ist der Klassiker, der seit 1931 im charakteristischen rot existiert und nicht mehr aus der deutschen Juristenlandschaft wegzudenken ist. Das Papier ist das dünne Papier einer typischen Loseblattsammlung, bei ca. 4100 Seiten ist dies aber auch nötig, um das Buch überhaupt noch transportabel bleiben zu lassen.

Preis: 39,80 € für den Schönfelder, 35,00 € für den Sartorius (Verfassungs- und Verwaltungsgesetze) zzgl. Ergänzungsbände sowie Ergänzungslieferungen

Aktualität: Stets topaktuell durch mehrere jährliche Ergänzungslieferungen

2. Die Nomos-Gesetze sind aufgeteilt in 3 Bücher in den Deutschland-Farben (ZivR schwarz, StrafR rot und ÖR gelb). Das erste was auffällt, ist das im Vergleich zum Schönfelder deutlich stabilere Papier. Dadurch wird das Arbeiten erheblich erleichert, das einmalige Blättern hinterlässt keine so deutlichen Spuren wie beim Schönfelder.

Preis: 39,90 € für alle drei Bände zusammen

Aktualität: Nachlieferungen wie beim Schönfelder/Sartorius sind nicht vorhanden, von daher ist man darauf angewiesen, die Texte jedes Jahr neu zu kaufen, was allerdings aufgrund des Preises leicht verschmerzbar ist.

Fazit: Insgesamt sind für ein angenehmes Arbeiten während des Studiums und für Klausuren die wesentlich günstigeren Nomos-Texte dem Schönfelder vorzuziehen. Selbst viele Professoren schwören inzwischen auf die handlichen Bücher. Der große Nachteil ist die mangelnde Aktualisierungsmöglichkeit (Kommentierungen müssen beim Neukauf stets nachgetragen werden). Außerdem sind die Texte zumindest in Baden-Württemberg nicht zur zweiten juristischen Staatsprüfung zugelassen, weshalb man spätestens dann ohnehin einen Schönfelder braucht. Meine Empfehlung geht daher trotzdem zu einem Schönfelder fürs 1. Staatsexamen, den man dann bis zum 2. Staatsexamen aktuell halten kann. Die Nomos-Texte bleiben eine günstige Alternative, mit der man gerne arbeitet, sind jedoch eher etwas fürs Studium. Im Beruf sind ohnehin zunehmend digitale Gesetzessammlungen im Kommen, durch die man in der anwaltlichen Praxis einfach leichter navigieren kann, jedoch ist nicht davon auszugehen, dass solche in den nächsten Jahrzehnten von den LJPÄn zugelassen werden.

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